Service für LMU-Webauftritte
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Impressum

Im Serviceportal: Angabe eines Impressums

Für jeden Webauftritt muss ein inhaltlich Verantwortlicher benannt werden. Diese inhaltlich verantwortliche Person muss mit Namen und elektronischer Kontaktmöglichkeit (E-Mail oder Kontaktformular) genannt werden. Bitte beachten Sie, dass die Person mit der Nennung der persönlichen Daten einverstanden muss und lassen Sie sich für Ihre Akten – sofern noch nicht vorhanden – die „Einwilligungserklärung für Veröffentlichung meiner dienstlichen Daten“ (im Serviceportal) unterschreiben.

Wie trage ich die Person ein?

Sie können die Person selbst eintragen, eine Anleitung finden Sie im Online-Tutorial "Impressum". Optional können Sie uns die Daten der inhaltlich verantwortlichen Person über unser Meldeformular mitteilen und wir tragen sie für Sie ein. Falls Sie die Verantwortlichen für mehrere Webauftritte mitteilen möchten, füllen Sie das Formular bitte für jeden Webauftritt separat aus.

Unterschiedliche Personen sind für verschiedene Bereiche der Webseite verantwortlich. Wer soll genannt werden?

Für jeden Webauftritt muss eine Person inhaltlich gesamtverantwortlich sein. Gibt es mehrere Verantwortliche für Unterbereiche können diese zusätzlich genannt werden.

Welche Konsequenzen hat die inhaltliche Verantwortung für den Webauftritt?

Der inhaltlich Verantwortliche "stellt die Rechtmäßigkeit der Beiträge sicher und ist erster Ansprechpartner bzw. erste Ansprechpartnerin, wenn es um die Richtigstellung von Fehlinformationen geht. Die Haftung des bzw. der inhatlich Verantwortlichen" ist allein aufgrund seiner bzw. ihrer Benennung im Impressum nicht erhöht. Vielmehr bleibt der Anbieter des jeweiligen Beitrages weiterhin verantwortlich. Die Benennung des bzw. der für den Inhalt Verantwortlichen soll aber insbesondere die Feststellung erleichtern, wer für den konkreten Inhalt verantwortlich ist."
(Rundschreiben Datenschutzbeauftragter vom 03.07.2018)

Welche Konsequenzen hat es, wenn kein inhaltlich Verantwortlicher benannt ist?

Ein Verstoß gegen §55 Abs. 2 RStV kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000€ geahndet werden.

Woher erhalte ich eine Funktionsemailadresse?

In der ZUV erhalten Sie Funktionsemailadressen unter it.support@zuv.uni-muenchen.de. Die anderen Bereiche wenden Sie bitte an Ihre Rechnerbetriebsgruppe oder an das LRZ.


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