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Sprachumschaltung

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UPDATE VG Wort: Veränderte Rahmenbedingungen für das LMU-Portal

Einschränkungen für Sprachwerke nach § 52a Abs. 4 UrhG ab 1. Januar 2017: Einigung zeichnet sich ab

01.01.2017

AchtungEs wird empfohlen, vorübergehend keine Materialien im Hinblick auf §52a zu löschen bzw. zu deaktivieren.

siehe auch die offizielle Meldung auf www.lmu.de

Ab 1.1.2017 müssen alle urheberrechtlich geschützten Inhalte in zugriffsgeschützten Bereichen (z.B. dem LMU-Portal) offline genommen sein, bis alle möglichen Urheberrechts-Ansprüche geklärt sind.

MELDUNG: Sollten Sie Inhalte haben, die von dieser Regelung betroffen sind, empfehlen wir Ihnen wie folgt vorzugehen:

  • Löschen Sie alle veralteten Dokumente, die nicht mehr benötigt werden (zum Onlinetutorial).
  • Deaktivieren Sie alle Dokumente, die Sie später gerne wieder zur Verfügung stellen würden. (zum Onlinetutorial)
  • Eine zeitgesteuerte Deaktivierung können Sie durch einen Eintrag ins Feld "Gültig bis" (unter "Alle bearbeiten > Feldgruppe Weitere Felder") vornehmen. Anschließend müssen Sie in jedem Fall die Dokumente freigeben. (zum Onlinetutorial)
  • Das Löschen oder sofortige Deaktivieren und Freigeben mehrerer Dokumente, die im gleichen Ordner liegen, können Sie bequem über die Ansicht "Liste" machen. Sie können alle gleichzeitig auswählen und die Aktion durchführen. (zum Onlinetutorial)
  • Falls Sie auf Schwierigkeiten stoßen helfen wir Ihnen gerne. Melden Sie sich bei unserer Hotline (Zeiten siehe rechte Spalte) oder bei unserer Emailadresse it.internet@verwaltung.uni-muenchen.de

Selbstverständlich gilt nach wie vor auch für nicht-zugriffsgeschützte Dokumente z.b. in Fakultäts- oder Lehrstuhl-Webseiten, dass sie keine Urheberrechtsansprüche verletzen dürfen.

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