Service für LMU-Webauftritte
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Rechtliches zur Darstellung von Personen

Was soll ich veröffentlichen?

Jedem Mitarbeiter steht es frei, seine Kontaktdaten im Internet zu veröffentlichen, oder das nicht zu wollen. Stellen Sie den Mitarbeitern die Möglichkeiten dazu vor und lassen Sie sie entscheiden.

Wichtig: das Einverständnis zur Veröffentlichung muss immer schriftlich erfolgen. Verwenden Sie dazu die "Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung meiner dienstlichen Daten im Webauftritt der LMU" (im Serviceportal)
Englische Version: Declaration of consent (DOCX, 18 kB)

Vollständige Daten veröffentlichen

Der Mitarbeiter wird mit Namen und persönlichen Kontaktdaten (E-Mail Adresse, Telefon, Raumnummer) veröffentlicht. Zusätzlich dazu möglich

  • Foto
  • Lebenslauf
  • akademischer Titel, Funktion
  • weitere Informationen, z.B. Link auf Publikationen, Lehrveranstaltungen..

Was soll ich veröffentlichen? Teil 2

Nur allgemeine Daten veröffentlichen

Sie veröffentlichen den Namen, aber geben nur die allgemeinen Kontaktdaten an, z.B E-Mail Adresse und Telefonnummer des Sekretariats.

Gar nichts veröffentlichen

Nicht jeder Mitarbeiter muss sinnvollerweise im Internet erscheinen. Wer z.B.  keinen Kundenkontakt hat, darf auch gerne unerwähnt bleiben.

Pflicht zum Einverständnis

Unter bestimmten Voraussetzungen muss ein Mitarbeiter einverstanden sein, mit allgemeinen Daten veröffentlicht zu werden. Bitte sprechen Sie zur Abklärung mit dem Datenschutzbeauftragten der LMU (zugriffsgeschützt im Serviceportal.

Bilder selbst erstellen

Wenn Sie Personen fotografieren

Jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild:

"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. [..]" (§22 Satz 1 Kunsturhebergesetz (KUG))

Model-Release-Vertrag

  • Lassen Sie sich die Einwilligung immer schriftlich geben.
  • In einem Model-Release-Vertrag erklärt sich die abgebildete Person damit einverstanden, dass sie aufgenommen werden darf und dass die Aufnahme vom Fotografen verwendet werden darf.
  • Der Fotograf hat also die Rechte an dem Foto für die Veröffentlichung und Verbreitung der Aufnahme.

Mitarbeiterfotos veröffentlichen


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