Erklärung zur Barrierefreiheit
gem. EU-Richtlinie 2016/2102 in Fiona-Webauftritten
26.09.2019
Gemäß der EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Webangeboten öffentlicher Stellen ist die Ludwig-Maximilians-Universität München verpflichtet, ab September 2019 in all ihren Webangeboten eine detaillierte Erklärung zur Barrierefreiheit bereitzustellen. Diese muss auch einen Feedback-Mechanismus zur Mitteilung weiterer Mängel oder für Rückfragen zur Barrierefreiheit des Webangebots beinhalten.
Für LMU-Websites in Fiona stellen wir eine zentrale Barrierefreiheitserklärung bereit. Diese wird automatisch auf allen Fiona-Websites im Footer verlinkt. Für Sie besteht also kein Handlungsbedarf.
Die deutsche Version der Barrierefreiheitserklärung ist bereits auf dem zentralen LMU-Webauftritt veröffentlicht. Eine englische Übersetzung für anderssprachige Webauftritte ist inzwischen auch online.