Erklärung zur Barrierefreiheit
gem. EU-Richtlinie 2016/2102 in Fiona-Webauftritten
26.09.2019
Gemäß der EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Webangeboten öffentlicher Stellen ist die Ludwig-Maximilians-Universität München verpflichtet, ab September 2019 in all ihren Webangeboten eine detaillierte Erklärung zur Barrierefreiheit bereitzustellen. Diese muss auch einen Feedback-Mechanismus zur Mitteilung weiterer Mängel oder für Rückfragen zur Barrierefreiheit des Webangebots beinhalten.
Für LMU-Websites in Fiona stellen wir eine zentrale Barrierefreiheitserklärung bereit. Die deutsche Version der Barrierefreiheitserklärung und eine englische Übersetzung für anderssprachige Webauftritte sind auf den zentralen Webseiten online. Diese wird automatisch auf allen Fiona-Websites im Footer verlinkt.
Was können Sie darüber hinaus tun?
Auch wenn das Referat VI.5 Internetdienste strukturelle Voraussetzungen für barrierefreie Webseiten zur Verfügung stellt, können Sie durch die Gestaltung des Inhalts dafür sorgen, dass auch Ihre Webseite keine Behinderungen für Menschen mit und ohne eingeschränkte Fähigkeiten enthält.
- Verwenden Sie Überschriften korrekt entsprechend ihrer Bedeutung, nicht nach Aussehen.
- Gestalten Sie Texte klar und einfach.
- Strukturieren Sie mit Absätzen und Zwischenüberschriften.
- Formatieren Sie Aufzählungen als Listen.
- Verwenden Sie Tabellen nur zur Darstellung von tabellarischen Daten und formatieren Sie Spalten- oder Zeilenüberschriften korrekt.
- Benennen Sie Links aussagekräftig (auf keinen Fall "hier").
- Geben Sie Alternativtexte für Bilder und Videos ein.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Tutorial Barrierefreie Webseiten.