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Neu: Google Maps DSGVO-optimiert

Karte öffnet sich erst nach Einverständniserklärung

26.11.2018

so-finden-sie-uns-icon-sGemäß DSGVO ist es nicht zulässig, dass die Daten von Besuchern automatisch übertragen werden, wenn sie eine Webseite mit eingebundener Google Map öffnen. Ganz neu haben wir dafür eine datenschutzkonforme Zwei-Klick-Lösung entwickelt.

Zunächst sieht man nur eine schematische Kartenzeichnung. Erst wenn man bestätigt, dass man zu Google Maps wechseln will, erscheint die echte Karte auf der Webseite. Google sammelt ab dann auch Benutzerdaten.

Zusätzlich kann man auch die Datenschutzerklärung zur Benutzung von Google Maps einsehen. Die zentrale deutsche Datenschutzerklärung ist bereits mit den entsprechenden Informationen ergänzt worden, die englische Datenschutzerklärung ziehen wir zeitnah nach.

Was muss ich tun?

Bestehende Karten

Alle bestehenden Karten werden von uns sukzessive umgestellt. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

Neue Karte einbinden

Diese Zwei-Klick-Lösung wird dann umgesetzt, wenn Sie den Code, den man bei Google erzeugen lässt, nicht in den Hauptinhalt, sondern in ein neues Feld einbindet. Bisher funktioniert das nur bei der Standardvorlage, nicht beim Baukasten.

Dieses Feld Google Maps Code findet man unter "Alle bearbeiten > Feldgruppe Weitere Felder".
Achtung: diese Lösung funktioniert nur mit der Standardvorlage.

Eine genaue Beschreibung finden Sie im Onlinetutorial Google Maps einbinden.


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